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Tierversicherung für Hunde, Katzen und Pferde

Tierversicherung für Hunde, Katzen und Pferde

Zu den am häufigsten abgeschlossenen Tierversicherungen gehört die Tier-Krankenversicherung. Abgeschlossen werden kann eine solche Versicherung für Hunde, Katzen und Pferde. Kombiniert werden kann diese Versicherung mit einer OP-Versicherung, wobei eine OP-Versicherung auch separat abgeschlossen werden kann.

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Welche Tierversicherungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Tierversicherungen:

  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde

  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Pferde

  • Tier-Krankenversicherung für Katzen, Hunde, Pferde mit oder ohne OP-Versicherung

  • Tierhalter-Rechtsschutzversicherung für Hunde und Pferde

  • Landwirtschaftliche Ertragsausfallversicherung
     

Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde

Die wohl wichtigste Tierversicherung ist die Tierhalterhaftpflicht. Diese Versicherung schützt den Tierhalter bei Haftungsansprüchen von Dritten, und zwar dann, wenn das versicherte Tier Personenschäden, Vermögensschäden oder Sachschäden anrichtet. Eine gesonderte Haftpflichtversicherung ist dabei für Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen; Hamster und auch Katzen nicht erforderlich.

Für Hunde und Pferde indes schon. Schäden, die Katzen und sonstige Kleintiere verursachen sind in der Regel über die normale private Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist im Allgemeinen eine freiwillige Versicherung, auch wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt. Dennoch ist diese Versicherung für einen Tierhalter auch durchaus Pflicht, wenn er in bestimmten Bundesländern wohnt, wie:
 

  • Schleswig-Holstein

  • Niedersachen

  • Brandenburg

  • Hamburg

  • Berlin

  • Thüringen

  • Nordrhein-Westfalen
     

In den übrigen Bundesländern ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben für jeden Tierhalter. Es bestehen in einigen anderen Bundesländern allerdings für Hunde bestimmter Rassen und bestimmter Größen oder Gewichts auch die Pflicht, dass der Tierhalter für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abschließt.
 

Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Pferde

Wie für Hunde, gibt es auch für Pferde eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Grund dafür ist, dass auch Pferde – wie Hunde – einen schon größeren Schaden anrichten können. Anders sieht es bei Katzen und anderen Kleintieren aus. Eine separate Tierversicherung in Sachen Haftpflicht ist hier nicht nötig.

Die Leistungen und Vorteile einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung – ob für Hund oder Pferd – sind sehr umfangreich:

  • Abdeckung von Personenschäden

  • Abdeckung von Sachschäden

  • Abdeckung von Vermögensschäden

  • Abdeckung von Mietsachschäden

  • Individuelle Möglichkeiten für eine Leistungserweiterung mit dem Zusatzbaustein

  • Mitversicherung von Mitbesitzer, gelegentlichem Tierhüter, Familienangehörigen

  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

  • Prozesskostenübernahme

  • Hohe Versicherungssummen in Millionenhöhe möglich


Nachteile
  • Ältere Tiere werden nicht versichert

  • Die Prämien steigen mit dem Alter des Tieres an
     

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Tierkrankenversicherung für Hunde, Katzen und Pferde

Zu den am häufigsten abgeschlossenen Tierversicherungen gehört die Tier-Krankenversicherung. Abgeschlossen werden kann eine solche Versicherung für Hunde, Katzen und Pferde. Kombiniert werden kann diese Versicherung mit einer OP-Versicherung, wobei eine OP-Versicherung auch separat abgeschlossen werden kann. Zu den Leistungen einer Tier-Krankenversicherung gehören – für Hund, Katze und Pferd:

  • Tierarztkosten für Behandlungen nach der Tierärztegebührenordnung für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen

  • Freie Tierarztwahl

  • Kosten für Medikamente

  • Möglichkeiten zum Selbstbehalt
     

Übernommen werden im Rahmen von Zusatzbausteinen darüber hinaus weitere Leistungen, wenn diese vereinbart wurden:

  • Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden wie Akkupunktur, Homöopathie, Physio- und Verhaltenstherapie, Chiropraxis und Osteopathie und andere alternative Behandlungsmethoden

  • Reiserücktrittskosten

  • Unterbringungskosten in der Tierklinik

  • Europa- oder weltweite Kostenerstattung für notwendige Behandlungen, also Schutz im Ausland
     

Eine Tier-Krankenversicherung kann zudem mit einer OP-Versicherung kombiniert werden, die auch separat abgeschlossen werden kann – also eine spezifische Tier-Krankenversicherung, die in ihrer Basis-Version Tierarztkosten für Behandlungen nach der Tierärztegebührenordnung für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen übernimmt. Eine OP-Versicherung für Tiere übernimmt dabei die Kosten für alle ambulanten und stationären Operationen beim Tierarzt oder in einer Tierklinik, wenn zu diesen Operationen eine medizinische Indikation besteht, also wenn die Operation nötig ist, um das Leben des Tieres zu retten bzw. diesem ein schmerzfreies Leben zu ermöglichen.

Die Höhe der Versicherungssummen kann von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich sein. Dies gilt für die Tier-Krankenversicherung mit und ohne OP-Versicherung für Hund und für Pferde. Unterschiede gibt es zudem in Bezug auf die Höhe des GOT-Satzes, also die Höhe der Erstattung. Vor allem für komplizierte bzw. aufwändige Behandlungen und Operationen berechnen Tierärzte und Tierkliniken meist den 2fachen oder den 3fachen Satz. Für einfache Behandlungen wie Krallenschneiden beim Hund wird in der Regel nach dem 1fachen GOT-Satz berechnet.

Die Tier-Krankenversicherung ist dabei – egal ob für Hund, Katze oder Pferd – allerdings von zahlreichen Einschränkungen gekennzeichnet. So gibt es je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich lange Wartezeiten ab Vertragsabschluss, bis der erste Schadensfall, der übernommen wird, eintreten darf. Im günstigsten Fall sind es 30 Tage, im ungünstigen Fall 12 Monate. Häufig beträgt die Wartezeit 3 Monate. Versichert werden zudem bei einigen Versicherungsunternehmen grundsätzlich nur nachweislich gesunde Hunde bzw. Hunde, bei denen in den letzten 12 Monaten keine Behandlung nötig war und Hunde im Alter von neun Wochen bis sieben Jahre.

Es gibt zudem eine Reihe von Leistungsausschlüssen. Das heißt, einige Versicherungsunternehmen schließen bei der Tier-Krankenversicherung mit oder ohne OP-Versicherung bestimmte Krankheiten von vornherein aus.

Die Kosten für die Tier-Krankenversicherung werden beeinfluss von:

  • Alter des Tieres

  • Rasse des Tieres

  • Leistungsumfang

  • Haltungsform des Tieres
     

Tierhalter-Rechtsschutzversicherung

Eine weitere Tierversicherung ist die Tierhalter-Rechtsschutzversicherung. Diese Art von Rechtsschutzversicherung schließt die Lücken an Leistungen rund ums Tier – Hund, Katze, Pferd - die eine normale private Rechtsschutzversicherung von ihrem Leistungsumfang nicht enthält.

Zu den Leistungen der Tierhalter-Rechtsschutzversicherung gehören:

  • der Schadenersatz-Rechtsschutz

  • der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht

  • der Steuer Rechtsschutz vor Gerichten

  • der Straf-Rechtsschutz

  • der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • der Verwaltungs-Rechtsschutz

Geboten wird dabei auch Wunsch bzw. je nach Angebot des Versicherungsunternehmens:

  • ein weltweiter Versicherungsschutz

  • telefonische Rechtsberatung

  • Auslandsschutz

  • Übernahme der Kosten für Gerichtsvollzieher

  • Übernahme der Gerichtskosten inklusive der Zeugengelder

  • Übernahme der Sachverständigengebühren

  • Übernahme der Vergütung des eigenen Anwalts

  • Übernahme der Vergütung des gegnerischen Anwalts

  • Übernahme der Reisekosten

  • Übernahme von Übersetzungskosten

  • Hohe Deckungssummen
     

Ertragsausfallversicherung

Da Tiere nicht nur im privaten Bereich gehalten, sondern auch im gewerblichen Bereich, gibt es natürlich auch hier einige Versicherungen, die man haben sollte. Hierzu gehört auch eine besondere Form der Tierversicherung, die Ertragsausfallversicherung. Hier handelt es sich um eine Versicherung, die Landwirte abschließen, wenn sie :

  • Schafe

  • Rinder

  • Pferde

  • Ziegen

  • Geflügel
     

halten.

Hier handelt es sich um eine Versicherung, die den finanziellen Schutz eines Landwirts garantiert, der mit seinem wertvollen Tierbestand seinen Lebensunterhalt bestreitet. Kommt es nun zu einer Tiersuche in einer Region wie der Schweinepest oder der Vogelgrippe und der landwirtschaftliche Betrieb liegt im Sperrgebiet und es wird von den Behörden die Schlachtung der Tiere angeordnet, tritt diese Versicherung für den Ertragsverlust ein, den der Landwirt normalweise mit der Schlachtung dem Verkauf der Tiere verdient hätte und kann mit diesem Betrag seinen Betrieb fortsetzen.

Diese Versicherung ersetzt zudem auch Schäden, die durch Unfälle im Tierbestand entstehen und auch durch übertragbare Tierkrankheiten. Darüber hinaus können weitere Schadenursachen mit einer Ertragsausfallversicherung abgesichert werden. Diese Art der Versicherung trägt unter anderem auch die Bezeichnung Agrar-Police bei vielen Versicherungsunternehmen und kann eben verschiedene Leistungsumfänge haben.

Eine optimale Deckungsoption ist auch der Diebstahl von Tieren. Ebenso können Krankheiten von Tieren über diese Art der Versicherung abgesichert werden.

 
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